Ein Podcast des Bonner General-Anzeigers über wahre Verbrechen
Veröffentlicht am 08.06.2026 / 08:00
+++ Inhaltswarnung: In dieser Episode geht es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. +++
Eine Erzieherin wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil fällt am Landgericht Bonn – und wird Anfang 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Es ist rechtskräftig. In dieser Episode sprechen wir darüber, wie es zu dieser Konstellation kommen konnte: über eine Wohngruppe der stationären Jugendhilfe, über Bezugsbetreuung, über Nähe und Distanz – und über die Frage, warum „Einvernehmen“ in einem Schutzverhältnis kein Argument ist. Wir rekonstruieren das Verfahren anhand des Urteils und ordnen ein, welche Strukturen in Einrichtungen nötig sind, damit Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier existieren.
Wenn ihr selbst betroffen seid oder Hilfe sucht: Wendet euch an Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt oder an den Weißen Ring.
In akuten Notfällen: 110.